AGBs - mmGeis-Handwerk

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
mmGeis Handwerk
Michael Ludwig Geis und Matthias Geis GbR
1. Geltung
Soweit nichts anderes bestimmt ist gelten für unsere Lieferungen und Leistungen, Angebote, Beratungen und Reparaturen ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir sie schriftlich anerkennen.
Die AGB’s gelten nicht, soweit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine hiervon abweichende schriftliche Individualabrede getroffen wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Die vom Auftraggeber unterschriebene Bestellung ist ein bindendes Angebot, das die mmGeis GbR innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet bzw. mit den zugesagten Leistungen beginnt.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder anderen Unterlagen behält sich die mmGeis GbR eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu.
Kommt ein Auftrag nicht zu Stande, sind die zu den Angeboten gehörenden Zeichnungen und andere Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurück zu senden.

3. Preise
Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Betriebssitz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat zusätzliche Frachtkosten, besondere über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren und öffentliche Abgaben zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das berechnete Entgelt auch dann zu entrichten, wenn es das als verbindlich bezeichnete Angebot um bis zu 15 % überschreitet.

4. Zahlungsbedingungen:
Bezahlungen sind ohne jeden Abzug sofort ab Rechnungsstellung zu leisten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers , soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, wird die Gesamtforderung des Auftragnehmers sofort fällig.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Jeder
Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht auf dessen Absendung an.

5. Abnahme
Nach Durchführungen der Arbeiten führt der Auftragnehmer in der Regel gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Abnahme der Arbeiten durch. Falls für zu liefernde Erzeugnisse eine Funktionsprüfung vorgeschrieben oder vereinbart ist, meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die Abnahmebereitschaft. Sollte eine Funktionsprüfung für zu liefernde Erzeugnisse vorgeschrieben oder vereinbart sein, meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die Abnahmebereitschaft.
Verzichtet der Auftraggeber auf eine Abnahme oder erfolgt aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft eine Abnahme, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abnahme ohne den Auftraggeber durchzuführen. Der Auftraggeber ist hierauf verpflichtet, die Resultate der Abnahme zu akzeptieren. Kosten, die durch eine nicht vom Auftragnehmer verschuldete Verzögerung der Abnahme entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber das Werk in Benutzung genommen hat.

6. Gewährleistung und Rügepflicht
Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen.
Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 9 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer Nachricht in Textform.
Zur Nacherfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit im angemessenen Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit.
Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommen worden sind und diese Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben.
Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung.
Wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der mmGeis GbR nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber beweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Für Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
Ist die mmGeis GbR zur Nacherfüllung verpflichtet kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit des beanstandeten Mangels.
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

8. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.

9. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

10. Gerichtsstand
Hat der Auftraggeber seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Freiburg im Breisgau nicht ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlich Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren.
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