Fluchtwege - mmGeis-Handwerk

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Fluchtwege

Fluchtwege oder Rettungswege sind u.a. in der DIN 1838 und den technischen Regeln für Arbeitstätten ASR A3.4/3 geregelt.
(mindest Beleuchtungsstärke, Abstand, Zeit nach Stromausfall bis 100 % der Lichtleistung der Notbeleuchtung, Gleichmäßigkeit der Beleuchtungstärken)

Bei Stromausfall muss gewährleistet sein, dass Flucht und Rettungswege ein unabhängiges zweites Beleuchtungssystem haben.
Es gibt Sicherheitsleuchten mit interner Akkuversorgung oder über eine zentrale Versorgung über Batteischrank mit feuerhemmender Verkabelung.

Zur Sicherheitsbeleuchtung oder auch Antipanikbeleuchtung gehören Rettungszeichenleuchten mit Piktogrammen nach EN ISO 7010, die auch bei stark verminderter Sicht sicher nach aussen leiten.

Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten unterliegen auch einer Wartungspflicht.


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