Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder sind seit Ende 2014 in Baden Württemberg Pflicht. Dies wird in der Landesbauordnung festgelegt. Sie kann in anderen Bundesländern abweichen.
Dies gilt für vermietete Wohnungen, aber auch für Eigentum.
Rauchwarnmelder retten Leben
Wir sind Fachkräfte für Rauchwanmelder.
Wir montieren Rauchwarnmelder und überprüfen diese nach Vorgabe (Montageanleitung) durch den Hersteller.
Diese Üperprüfung ist in der jeweiligen Bedienungsanleitung geregelt. Sie kann von wöchentlich bis mindestens einmal jährlich variieren.
In Baden Württemberg kann der Eigentümer die Prüfugspflicht theoretisch auch auf den Mieter übertragen. Dieser müsste die Prüfung dokumentieren und der Eigentümer diese überprüfen. Denn die Haftung bleibt beim Eigentümer. Deshalb raten wir Ihnen dazu, diese Überprüfung von geschultem Personal durchführen zu lassen.
Wir arbeiten hauptsächlich mit Hekatron zusammen.